Berufe für nachhaltige Entwicklung

Techniker*innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt Labortechnik

Das machst du in diesem Beruf:

Techniker*innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt Labortechnik führen Untersuchungen im Rahmen von Umweltschutzmaßnahmen durch. Sie nehmen Emissions- und Immissionsmessungen vor und erstellen dabei z.B. Messreihen über die Schadstoffbelastung der Luft oder bestimmter Gewässer. Mithilfe chemischer Analyseverfahren untersuchen sie Boden- und Gewässerproben. Die Mess- und Analyseergebnisse werten die Techniker*innen im Labor aus und dokumentieren sie. Außerdem überwachen, kontrollieren und warten sie umwelttechnische Anlagen, beraten die Betreiber solcher Einrichtungen und wirken an der Entwicklung umweltfreundlicher Anlagen, Verfahren und Produkte mit.

Wie lange?

4 Jahre (Teilzeit)

Wie viel (ungefähr)?

Individuell

Darum nachhaltig:

Als Techniker*in der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt Labortechnik bist du für die Untersuchung und Bewertung von Umweltproben und Emissionen verantwortlich. Durch die Entwicklung und Anwendung von effizienten und umweltfreundlichen Analysemethoden wird die Qualität der Umweltüberwachung und Umweltbewertung verbessert. Der Beruf des Technikers bzw. der Technikerin in der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt Labortechnik ist somit ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und zum Schutz der Umwelt.

Dort arbeitest du:

Beschäftigungsbetriebe:

  • in der chemischen bzw. technischen Untersuchung und Beratung
  • in der Umweltberatung
  • bei Umweltschutzbehörden

Arbeitsorte:

  • in Labors
  • in Büroräumen
  • im Freien, z.B. an Gewässern
  • in Betriebsanlagen
  • auf Deponien
  • bei Kund*innen

Darauf kommt es an:

Ein einschlägig anerkannter Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Inhalte der Weiterbildung:

  • Anwenden von Rechtsgrundlagen im betrieblichen Umweltschutz
  • Beraten in betrieblichen Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft und Abfallbeseitigung
  • Beraten in betrieblichen Angelegenheiten der Anlagensicherheit
  • Beraten in betrieblichen Angelegenheiten des Gewässerschutzes
  • Durchführen messtechnischer Verfahren zur Bestimmung physikalischer und physikalisch-chemischer Stoffeigenschaften
  • Untersuchen des chemischen Verhaltens organischer und anorganischer Stoffe
  • Anwenden und Optimieren instrumentell-analytischer, spektroskopischer und chromatografischer Verfahren
  • Beraten in betrieblichen Angelegenheiten der Ver- und Entsorgungstechnik

Quelle: Die Informationen auf dieser Seite stammen überwiegend vom BERUFENET der Arbeitsagentur.

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