Berufe für nachhaltige Entwicklung
Fachagrarwirt*in für erneuerbare Energien bzw. Biomasse

Das machst du in diesem Beruf:
Fachagrarwirte und -agrarwirtinnen für erneuerbare Energien bzw. Biomasse sorgen für die technische Kontrolle von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Dazu gehören beispielsweise Biogas- und Biokraftstoffanlagen sowie Biomasseheizwerke.
Die Ausgangsstoffe, in verwertbarer Form bereitzustellen, gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Fachagrarwirte und -agrarwirtinnen. Sie warten, reparieren und pflegen die Anlagen und überwachen den biologischen Prozess der Energieerzeugung. Für die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Anlagen sind sie ebenso zuständig wie für die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen und Regelungen zum Einsatz erneuerbarer Energien. Je nach Größe der Anlage und deren Wirkungsgrad müssen Ausgangsstoffe eingekauft und erzeugte Energie wie Wärme und Strom verkauft werden. Darüber hinaus planen und entwickeln sie Konzepte für Anlagen oder Standorte. Bei Zulieferbetrieben für technische Komponenten im landwirtschaftlichen Anlagenbau bzw. bei Anlagenherstellern übernehmen Fachagrarwirte und -agrarwirtinnen für erneuerbare Energien bzw. Biomasse beratende, planende und vertriebliche Aufgaben.
Fachagrarwirt*in für erneuerbare Energien bzw. Biomasse ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung durch zuständige Stellen im Bereich der Landwirtschaft geregelt ist.
Darum nachhaltig:
Als Fachagrarwirt*in für erneuerbare Energien bzw. Biomasse trägst du dazu bei, nachhaltige Energie aus erneuerbaren Ressourcen wie Biomasse zu erzeugen und zu nutzen. Durch z.B. die Gewinnung von Biogas oder die Erzeugung von Strom aus Biomasse wird der Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduziert und somit auch die CO2-Emissionen.
Dort arbeitest du:
Beschäftigungsbetriebe:
- bei Betreiber*innen von Biomasseheizkraftwerken oder Biogasanlagen
Arbeitsorte:
- in großen Produktionsanlagen und Maschinenhallen
- in Lagerhallen bzw. Speichern
- im Freien
- in Büroräumen
Darauf kommt es an:
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf, z.B. Landwirt*in, Forstwirt*in oder Tierwirt*in und danach eine dreijährige einschlägige Berufspraxis.
Die Inhalte können je nach Bildungsanbieter variieren.
Allgemeine Grundlagen regenerativer Energieträger
- Potenziale, Einsatzmöglichkeiten und Perspektiven
- Produktion und Bereitstellung von Bioenergieträgern
- gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Zuständigkeiten
Energetische Nutzung von Biomasse
- Biokraftstoffe
- biogene Festbrennstoffe
- Biogas
Wirtschaft, Recht und Organisation
- Finanzierung, steuerliche Aspekte und Wirtschaftlichkeit
- Recht und Versicherungswesen
- Arbeitsorganisation und Betriebsführung
- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: Die Informationen auf dieser Seite stammen überwiegend vom BERUFENET der Arbeitsagentur.