Berufe für nachhaltige Entwicklung
Eisenbahner*in – Betriebsdienst – Lokführer*in und Transport

Das machst du in diesem Beruf:
Eisenbahner*innen im Betriebsdienst Lokführer*in und Transport sorgen im Personen- und Güterverkehr für die sichere Beförderung von Reisenden sowie den reibungslosen Transport von Gütern und Gepäck. Sie prüfen vor Fahrtantritt die Zugdaten und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und bedienen Loks oder Triebfahrzeuge während der Fahrt. Dabei beachten sie Signale und Geschwindigkeitsvorgaben, bremsen und beschleunigen energieeffizient und beobachten den Fahrweg und die Strecke. Bei Abweichungen vom Regelbetrieb oder Störungen reagieren sie situationsgerecht und verständigen z.B. die Leitstelle, bringen den Zug zum Stehen oder veranlassen Gleissperrungen. Im Rangierbetrieb stellen sie Züge zusammen, prüfen die Wagen auf Verkehrstüchtigkeit, erstellen Wagenlisten und Bremszettel und führen z.B. als Triebfahrzeugführer*innen Rangierfahrten durch.
Darum nachhaltig:
Als Eisenbahner*in trägts du dazu bei, den Schienenverkehr als eine besonders umweltfreundliche Transportart zu fördern. Durch die effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen sowie den Einsatz von umweltfreundlichen Technologien wie z.B. Hybrid- oder Brennstoffzellenzügen leistet man einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Zudem ist die Instandhaltung von Schieneninfrastruktur ein wichtiger Faktor für die Sicherheit und den Umweltschutz im Bahnverkehr.
Dort arbeitest du:
Eisenbahner*innen im Betriebsdienst Lokführer*in und Transport finden Beschäftigung in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs.
Arbeitsorte:
- auf Triebfahrzeugen (z.B. Elektro- oder Diesellokomotiven, Triebwagen, Rangierlokomotiven)
- in Betriebswerken
- im Freien auf Gleisanlagen
Darauf kommt es an:
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Eisenbahner*in im Betriebsdienst Lokführer*in und Transport oder im Vorläuferberuf Eisenbahner*in im Betriebsdienst der Fachrichtung Lokführer*in und Transport (Ausbildung bis 2022).
Um Betriebstätigkeiten auszuüben, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Lokomotiven und andere Antriebsfahrzeuge dürfen erst mit 21 Jahren geführt werden. Darüber hinaus wird die körperliche Tauglichkeit vorausgesetzt.
Wer ein Eisenbahnfahrzeug bewegt, benötigt eine Fahrberechtigung (z.B. Triebfahrzeugführerschein).
Quelle: Die Informationen auf dieser Seite stammen überwiegend vom BERUFENET der Arbeitsagentur.